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   VG Potsdam, 05.03.2008 - 6 K 3940/03 und 6 K 2634/04   

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https://dejure.org/2008,19159
VG Potsdam, 05.03.2008 - 6 K 3940/03 und 6 K 2634/04 (https://dejure.org/2008,19159)
VG Potsdam, Entscheidung vom 05.03.2008 - 6 K 3940/03 und 6 K 2634/04 (https://dejure.org/2008,19159)
VG Potsdam, Entscheidung vom 05. März 2008 - 6 K 3940/03 und 6 K 2634/04 (https://dejure.org/2008,19159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Landkreises auf Erstattung der durch eine Übertragung der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsangelegenheiten entstandenen Kosten durch das Land; Gewährung von Sozialleistungen durch einen Landkreis an Spätaussiedler und jüdische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verwaltungsgericht Potsdam (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Potsdam weist Klagen des Landkreises Barnim wegen höherer Kostenerstattung ab

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen von Kostenerstattungsansprüchen der Kommunen gegen das Land

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 A 707/01

    Kommunalrecht, Berufung, Feststellungsklage, Überprüfung der Eröffnung des

    Auszug aus VG Potsdam, 05.03.2008 - 6 K 3940/03
    Insoweit liegt insbesondere eine Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2004 - 1 A 707/01 -, juris, Rz. 33 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 66/07

    Kommunale Verfassungsbeschwerde - Appellentscheidung: Pflicht zur Schaffung einer

    Bbg. zu Bd. 11, 3, 22 und Urteil vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 17/01 -, LVerfGE 13, 97 mwN; Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 5. März 2008 - 6 K 3940/03 -).
  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht;

    Selbst wenn dies der Fall wäre, und die Beschwerdeführer dann vorrangig gehalten gewesen wären, das Land fachgerichtlich nach § 4 Abs. 2 AG-BSHG/SGB XII auf Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen (auf den Vorrang des fachgerichtlichen Verfahrens abstellend ThürVerfGH, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 16/02 -, LKV 2005, 259 f.; dazu auch Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 5. März 2008 - 6 K 3940/03 -), stünde dies der Zulässigkeit der kommunalen Verfassungsbeschwerde hier nicht entgegen.
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07

    Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine

    Das Gericht läßt dahinstehen, ob bzw. mit welchen Modifizierungen das Gebot der Rechtswegerschöpfung des § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg auch für kommunale Verfassungsbeschwerden gilt (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2000 - VfGBbg 53/98, 3/99 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd.11, 3, 22 und Urteil vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 17/01 -, LVerfGE 13, 97 mwN; Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 5. März 2008 - 6 K 3940/03 -).
  • VG Potsdam, 05.03.2008 - 6 K 2634/04

    Anspruch einer Gemeinde auf Schullastenausgleich

    Der Kläger hat am 12. Dezember 2003 beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage mit dem Ziel erhoben, unter anderem für die Schulträgerschaft und Schülerbeförderung eine höhere Kostenerstattung zu erreichen (6 K 3940/03).

    Der Kostenausgleich ist vom Gesetzgeber jeweils im Einzelnen zu regeln (vgl. mit weiteren Nachweisen: VG Potsdam, Urteil vom 5. März 2008 - 6 K 3940/03 -, den Beteiligten bekannt).

  • VG Saarlouis, 09.12.2009 - 11 K 136/08

    Konnexitätsprinzip als Grundlage eines unmittelbaren Zahlungsanspruchs

    Die in Artikel 120 Abs. 1 SVerf enthaltenen Regelungen zum Konnexitätsprinzip stellen keine Anspruchsgrundlage für einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Beklagten dar (so ausdrücklich Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Kommentar, 2009, Art. 120 Rdnr. 5 "ohnehin folgt aus Abs. 1 S. 2 kein Anspruch einer Kommune auf eine wirkliche Deckung der Kosten für die Durchführung einer staatlichen Aufgabe; denn diese Norm enthält nur ein objektiv-rechtliches Gebot an den Gesetzgeber, sich mit dem Problem der Kostendeckung zu befassen und die Lösung gesetzlich zu fixieren."; zu den vergleichbaren Regelungen in Artikel 72 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns so auch OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.02.2009 - 1 L 276/05 - sowie für die im Wesentlichen gleichlautende Vorschrift des Artikel 23 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburgs, VG Potsdam, Urteil vom 05.03.2008 - 6 K 3940/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 03.11.2009 - 7 A 123/08

    Kein Anspruch der Kreise und kreisfreien Städte gegen das Land auf Erstattung

    Ergeben sich Streitigkeiten aus den Vorschriften der Verfassung, die unmittelbar durch die Verwaltung auszuführen sind - wie hier nach Auffassung der Klägerin gem. Art. 49 Landesverfassung -, ist der Verwaltungs-, nicht der Verfassungsrechtsweg gegeben (VG Potsdam, Urteil vom 05.03.2008 - 6 K 3940/03 -, juris).
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